Elektronische Rechnungen im B2B-Bereich: Das Wichtigste in Kürze!
Ab dem 1. Januar 2025 werden elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die an andere Unternehmen in Deutschland Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen, diese Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen müssen.
FAQ
Wer ist von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung betroffen?
Alle Unternehmen, die an andere Unternehmen in Deutschland Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen.
Welche Formate sind für elektronische Rechnungen zulässig?
Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem. RL 2014/55/EU entsprechen (und damit der CEN-Norm EN 16931). Eine PDF-Datei ist keine elektronische Rechnung! Papierrechnungen sowie PDF-Dateien sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rechnungsempfängers zulässig.
Was passiert, wenn Unternehmen die neuen Anforderungen nicht einhalten?
Es drohen Bußgelder.
Profitieren Sie von unserer Expertise:
Qualifizierte Weiterbildung: Wir haben an einer umfassenden Weiterbildung zur E-Rechnung teilgenommen und sind daher bestens gerüstet, um Sie bei der Umstellung zu unterstützen.
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- Technische Unterstützung: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Implementierung einer E-Rechnungssoftware.
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Die Vorteile der E-Rechnung liegen auf der Hand:
- Effizientere Verarbeitung: Automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten spart Zeit und Kosten.
- Geringere Fehlerquote: Durch die elektronische Übermittlung werden Fehlerquellen minimiert.
- Verbesserte Compliance: Die E-Rechnung erleichtert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
- Nachhaltigkeit: Die E-Rechnung schont Ressourcen und trägt zum Umweltschutz bei.
Warten Sie nicht bis zum letzten Moment!
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von uns bei der Umstellung auf die E-Rechnung unterstützen.
Frank Decker
Geschäftsführer | Dokumenten- & Informationsverarbeitung
Tel.: 0671/ 483439-12
frank.decker@dbfkh.de